Aufhebung WAZ bis zum August 1 2004
Planung ist bis zum August 1, 2004, welche die Gesetzunfähigkeit für Arbeit selbständige Personen abschaffen. Der gegenwärtige Schrank hat den zum WAZ in der gegenwärtigen Form beurteilt, die keine mehr Notwendigkeit besteht. Besonders sind große Einkommensolidarität sowie die hohe Prämie aus den WAZ Gründen Aufhebung des WAZ erreichen gesollt. Andererseits des Bestehens genügende Alternativen dort in Form von freiwilligen Invalidität-Versicherungen. Diese Weise Freiheit auch mehr für die selbständige Person entsteht. Diese haben Aufhebung des obligatorischen WAZ eine Wahl oder er diese Gefahr, jedoch, oder teilweise wünschen nicht die beendete Abdeckung. Da das WAZ bis zum August 1 2004 es die abgeschaffenen Mittel gewesen ist die, eine Wartezeit von 1 Jahr, wie von einem August 1 in Betracht ziehend 2005 kein neuer Nutzen mehr bewilligt wird. Selbst wenn seit Januar 1 selbständige Personen 2004 kein erstklassigeres haben zahlen lassen.Die allgemeine Meinung ist, daß viele selbständige Personen die Einkommenbruchdose, die resultierend aus dem Abschaffen des WAZ entstehen, versichern wünschen. Selbstverständlich Bestehen für dieses einige Lösungen. Es scheint ratsam und nimmt ein anderes mit Ihrem Berater.
Quelle "Aufhebung WAZ bis zum August 1 2004": Allgemein
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