Vergütung durch Zahlung an der Krankheit
Bis Januar 1 2004 mußte der Arbeitgeber die Verpflichtung während des ersten Krankheitjahrunterhaltes, der die Vergütungen für 70% mindestens zahlt. Diese Verpflichtung entstand von der Gesetzverlängerung Vergütung durch Zahlung an der Krankheit. In die meisten des CAO's war das Doorbetaling bis zu 100% angehoben worden. Nach dem ersten Krankheitjahr kam der kranke Angestellte in den WAO UNFÄHIGKEIT-NUTZEN. In der Ergänzung auf diese zugelassener WAO Unfähigkeit fördert Nutzen die meisten Firmen, die sogenanntes WAO Unfähigkeit-Nutzen wao-hiaat - und sogar WAO Unfähigkeit-Nutzen excedentverzekeringen gefolgert haben.Bis zum Januar 1 2004 ist der Arbeitgeber auch in jedem möglichem Fall, der für die Vergütung durch Zahlung im zweiten Krankheitjahr verantwortlich ist. Tatsächlich wird der WAO UNFÄHIGKEIT-NUTZEN-Nutzen mit einem Jahr hinausgeschoben. Für die hiaatverzekering Mittel des Kollektiv-WAO Unfähigkeit-Nutzens muß dieses, das es nicht, gezahlt werden im zweiten Krankheitjahr. Wegen dieses riskiert der Nutzen von dieser Versicherung, resultierend aus der das Tarife wirklich direkte omlaag möglich ist, Abnahmen. Wenn nichts des Versicherers erlernt wird, seine diese Versicherung, wie von einem Januar 1 2004 folglich 10% bis 15% zu kostspielig.Es scheint, daß ratsam am Versicherer des hiaatverzekering Kollektiv-WAO Unfähigkeitnutzens informieren Sie, wann es Klarheit in Bezug auf den senkenden Tarif und auf einer Änderung mit rückwirkendem Effekt bis Januar 1 2004 zu bestehen gibt. Am Einführen muß ein Tarifsenken gut überprüft werden, wie dieser Vorteil hinsichtlich des Arbeitgebers und der Angestellten geteilt wird. Muß die Tatsache in Betracht gezogen werden, daß der Arbeitgeber mit den Extrakosten der Vergütung durch Zahlung im zweiten Krankheitjahr gegenübergestellt wird! Auf jeden Fall ist dieses vielleicht Erhöhung etwas an Ihrem Berater.
Quelle "Vergütung durch Zahlung an der Krankheit": Allgemein
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