Vielleicht dennoch versichert für AOW nach Migration
Verbraucht: 24. Februar 2005 11:43
LUXEMBURG - das holländische Regierung stevent beendet auf
einem kostbaren Urteil des europäischen Richters. Anwalt-General Jacobs
hat den Europäischen Gerichtshof empfohlen, der Muß-
Recht der Holländer auf Pflichtversicherung für
AOW (hoh Alters-), Anw Versicherung (Hinterbliebenen) und AKW auswanderte (Kindnutzen).
Der vorstehende Rechtsanwalt findet es nicht kompatibel mit
dem europäischen Gesetz, das eine Person, die nicht mehr in den Niederlanden lebt,
versicherte nicht mehr ist für einige Teile der Sozialversicherung
verbindet.
Der Gerichtshof muß den Satz hinsichtlich ist der Angelegenheit
bald aussprechen. Ein holländischer Gehaltverdiener, der nach Belgien umgezogen war,
hatte die Angelegenheit festgezogen. Durch eine änderung zum Gesetz für den 1. Januar 2000
verlor die Frau seine Pflichtversicherung und mit seinen 30.000
andere.
Die Holländer Sociale Verzekeringsbank bietet an, jedoch
geëmigreerden eine freiwillige Versicherung zu. Aber der Anwalt-General findet
den nicht genügend.
Entsprechend ihm können Leute mit der freiwilligen unzulänglich geschützten
Versicherung auch sein, was mit dem europäischen Gesetz konträr ist.
Er verweist für den auf Abbildungen der holländischen Regierung: von
30.000 Personen, die durch die änderung zum Gesetz getroffen worden sind,
haben nur 8000 eine freiwillige Versicherung genommen. Welches
es nicht für zum Beispiel AOW versichert wird, erhält ein untererer Nutzen nach
seinem 65 e Jahrestag. Der Nutzen verringert 2 Prozent für jedes Jahr
den Leben eines Holländers auswärts.
(C) HOLLÄNDISCHE PRESSEAGENTUR
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