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' keine Stadtbezirk Steuer auf G/M-Mast '


BRUSSELS/Luxembourg - Stadtbezirke können prinzipiell keine Steuer auf Masten von erheben G/M-operatoren, so lang wie diese haben eine spezielle Lizenz für tel. Mast. Das empfiehlt sich Anwalt-General Léger des europäischen Gerichtes von Gerechtigkeit zur Vollhochschule der Richter. Eu-Hof diese Empfehlung über einigen Wochen wohl übernehmen Sie fast zweifellos. Die Empfehlung von Donnerstag mögliche auch große Konsequenzen hat auf den Niederlanden, in denen ist das Höchste Gericht verbiegt sich zur Zeit hinsichtlich der Steuer einer Steuer Maste von G/M-bedrijven. Dadurch durchbohrt sich die Diskussion auf der Frage wenn Maste als unbewegliche Eigenschaft betrachtet werden, die durch die steuerpflichtigen Stadtbezirke ist. Empfehlung von Léger folgt auf Beanstandungen des Belgiers G/M-operatoren dem Proximus und Mobistar, das durch die Stadtbezirke Schaarbeek und Fléron für begonnen worden sind eine Steuer auf ihren Masten, die setzen.
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